AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltung, maßgebliche Bedingungen

Die AGB der Werbeagentur Nestec gelten bei Auftragserteilung als anerkannt.

Der Kunde erkennt mit Auftragsbestätigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Sollte eine der nachfolgenden Klauseln der AGB unwirksam sein oder werden, so werden die verbleibenden Klauseln davon nicht berührt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen Einwilligung und der Schriftform, um Vertragsbestandteil zu werden. Die nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen die zwischen Werbeagentur Nestec, Stefan Mironczyk, Ringstraße 3b, 94522 Wallersdorf (Nestec) und dem Auftraggeber. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für laufende oder künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragstellers werden von Werbeagentur Nestec nicht anerkannt bzw, Sondervereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung bzw. Vereinbarung.

2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages, Leistungsumfang, Durchführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten

2.1. Schriftlich oder mündlich vereinbarte Aufträge haben Gültigkeit. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistung freibleibend. Technische Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Von uns erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit dem schriftlichen Vertragsschluss oder der schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebots der Werbeagentur Nestec, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande. Art und Umfang der von der Werbeagentur Nestec geschuldeten Leistungen bestimmen sich – soweit nicht gesondert vereinbart – ausschließlich nach dem Inhalt des geschlossenen Auftrags bzw. der Bestätigung des Auftragsangebots. Alle Verträge, Änderungen von Verträgen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch die Werbeagentur Nestec.

2.3 Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind.

2.4 Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die Werbeagentur Nestec, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages steht es uns offen, dass wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.

2.5 Die Werbeagentur Nestec ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

2.6 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird durch das Angebot und die Angebotsunterlagen bestimmt. Weicht die Auftragserteilung vom zugrundeliegenden Angebot ab, so gelten die Abweichungen erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer als vereinbart. Angebote sind stets freibleibend.

2.7 Der Auftragnehmer wird die vertragsgegenständlichen Leistungen entweder selbst oder durch geeignete Erfüllungsgehilfen erbringen. Soweit der Auftragnehmer hierbei Subunternehmer einsetzt, entbindet ihn dies nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Außerdem wird die Werbeagentur Nestec dem Auftraggeber für jedes Projekt einen Ansprechpartner benennen, der für die Beantwortung aller Fragen des Auftraggebers zur Verfügung steht, die sich im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung ergeben können.

2.8 Die von der Werbeagentur Nestec programmierten Webseiten sind kompatibel mit den derzeit gängigen Browsern wie z.B. Internet Explorer, Firefox, Chrome und Safari. Eine Haftung für die korrekte Darstellung der Webseiten in anderen Browsern, oder für die Eignung der Webseiten in mobilen Anwendungen (z.B. iPhone) wird nicht übernommen.

2.9 Sofern nicht anderweitig beauftragt, umfasst der Auftrag nur die Programmierung der Webseite mit Layout und dessen Technik (wie z.B. WordPress, Typo, CMS Backend, etc.). Die Werbeagentur Nestec übernimmt keine Haftung für Mängel an einer Open-Source- Software, die er dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung stellt. Das Einpflegen von Inhalten wie z.B. Bilder, Texte, Navigationspunkte oder Videos obliegt dem Kunden. Weiterhin werden folgende Leistungen, soweit nicht anders vereinbart, nur auf Basis eines separaten Angebotes erbracht:

– Hosting

– Updates und Wartung der Webseite

Suchmaschinenoptimierung (SEO & SEM)

– Texterstellung

– Erstellung von Bildmaterial & Fotos

– Bildrecherche, Bildmaterial & Bildlizenzen

– Backups/Sicherungen

2.10 Wird die Werbeagentur Nestec über die Programmierung der Webseite mit dem Einpflegen von Inhalten beauftragt, hat der Kunde sämtliche dafür relevante Daten an die Werbeagentur Nestec so zu übermitteln, dass die Inhalte schnell und ohne neue Formatierungen in die Seite übernommen werden können. Zusätzlicher Aufwand, der Werbeagentur Nestec durch evtl. Umformatierungen oder dadurch entsteht, dass die Daten nicht auf einmal übertragen werden, wird separat abgerechnet. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Kunde.

2.11 Die Werbeagentur Nestec erstellt keine Datensicherungen von gelieferten Inhalten durch den Autraggeber wie z.B. Bilder, Fotos, Texte, Dateien und andere digitale Daten. Die Werbeagentur Nestec haftet nicht bei Verlust solcher Daten.

2.12 Angaben in Prospekten, sonstigen Werbeschriften und auf den Internetseiten der Werbeagentur Nestec stellen weder die Übernahme einer Garantie noch eines Beschaffenheitsrisikos dar.

3. Wahrung der Nutzungsrechte und Bearbeitungsrechte, Urheberrecht und Quellcode

3.1 Jeder der Werbeagentur Nestec erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

3.2 Mitwirkung des Auftraggebers oder seine sonstigen Vorschläge haben keinen Einfluss oder begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

3.3 Die Entwürfe, einschließlich der Urheberbezeichnung, dürfen ohne Zustimmung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder bearbeitet werden. Originale bzw. Entwürfe, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden insbesondere aber nicht ausschließlich, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben ausschließlich im Eigentum von der Werbeagentur Nestec. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Eine Überlassung der Originale bzw. Entwürfe ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, dass gesondert zu vereinbaren ist, möglich.

3.4 Eine Verfremdung, oder Anpassung der Leistungen ist nicht gestattet bzw. bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt für Layouts, Illustrationen, Grafiken, Dateien, Screendesigns & Entwürfe, Navigations-Konzepte, sowie sämtliche erstelltem Bild- und Textgrafiken. Außerdem dürfen die erbrachten Leistungen von der Werbeagentur Nestec zu Dokumentationszwecken verwendet und veröffentlicht werden. Auf Wunsch sind die von der Werbeagentur Nestec erbrachten Leistungen mit der Urheberbezeichnung zu kennzeichnen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, die Hinweise ohne Zustimmung der Werbeagentur Nestec zu entfernen.

3.5 Für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und/ oder des Urheberechts der Inhalte, Bild- und Textgrafiken, Beschreibungen und Texte, Datenbanken übernimmt die Werbeagentur Nestec keine Haftung, sofern diese vom Auftraggeber stammen. Bei Verletzung dieser Rechte ist nur der Auftraggeber Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Die Werbeagentur Nestec bestätigt, dass nach bestem Wissen und Gewissen die von uns gelieferten Werke frei von Rechten gegenüber Dritten sind.

3.6 Die Werbeagentur Nestec ist nicht verpflichtet, komplette Internetseiten oder Quellcodes, Dateien oder Layouts die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von digitalen Daten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die digitalen Daten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung der Werbeagentur Nestec gestattet. Die Werbeagentur Nestec hat über den Umfang der Nutzung einen Auskunftsanspruch.

3.7 Das Nutzungsrecht gilt nur für die vertragsgegenständliche Nutzungsart, zum Beispiel bei einem Web-Design-Vertrag nur für die Nutzung der Arbeitsergebnisse (oder von Teilen der Arbeitsergebnisse) als Webseite im Internet, nicht aber auch in Print-Form. Die Nutzungsrechte können – auf Wunsch des Auftraggebers auch nachträglich – auch für sämtliche derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten erworben werden. Eine Überlassung der Nutzungsrechte bzw. Nutzungsarten ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Den Vertragsparteien ist bewusst, dass der Erfolg des Projektes insgesamt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einem intensiven Informationsaustausch zwischen den Parteien abhängig ist. Der Auftraggeber ist insofern verpflichtet:

4.1 Projekt einen geeigneten Ansprechpartner wie z.B. einen Mitarbeiter oder einen speziellen Projektverantwortlichen zu benennen, der auch kurzfristig für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben können und zusätzluch die Werbeagentur Nestec unterstützt, und zwar insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dieses zur Leistungserbringung durch uns erforderlich ist.

4.2 Der Auftraggeber hat der Werbeagentur Nestec die zur Auftragsdurchführung notwendigen Datenmaterialen und Informationen (Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien) unmittelbar nach Auftragserteilung in einer geeigneten Form, möglichst in einem digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber haftet für den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Agentur ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.

4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Werbeagentur Nestec nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

4.4 Für alle Schäden, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen, sind, ist der Auftraggeber der Werbeagentur Nestec zum Schadensersatz verpflichtet.

4.5 Die Werbeagentur Nestec ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf etwaige Fehler zu untersuchen. Insbesondere trifft die Agentur keine Verpflichtung, Texte Korrektur zu lesen. Die Agentur ist darüber hinaus nicht verpflichtet, den Kunden auf Fehler oder andere Mängel der Inhalte hinzuweisen.

4.6 Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben unsere Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen

5. Eigenwerbung

5.1 Der Agentur ist es gestattet, an einer jeweils unauffälligen Stelle am Rande von zum Druck bestimmter Dienstleistungen (zum Beispiel Anzeigen, Prospekte, Plakate, Mailings, etc.) ein die Urheberschaft der Werbeagentur Nestec bezeugendes Kennzeichen aufzubringen, beziehungsweise ins Layout einzusetzen. Besteht die von der Agentur zu erbringende Dienstleistung in der Erstellung einer Internetseite, ist es der Agentur gestattet, einen die Urheberschaft anzeigenden Hinweis in das Impressum oder den Footer einzufügen.

5.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass für den Auftraggeber erstelle Websites oder Grafiken als Referenz ausgestellt werden dürfen (z.B. auf der Firmenwebsite der Werbeagentur Nestec).

5.3 Von den vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Werbeagentur Nestec 10 bis 20 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Die Werbeagentur Nestec ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso steht der Werbeagentur Nestec das Recht zu, mit Kundenname und Projektnamen Eigenwerbung zu betreiben.

6. Rechnung, Zahlungsbedingungen

6.1 Die Werbeagentur Nestec stellt ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.

6.2 Bei Auftragserteilung eines digitalen Medium wie z.B. Onlineshop/Internetseite ist eine Anzahlung von 50% der veranschlagten Auftragskosten an die Werbeagentur Nestec zu leisten. Der Restbetrag wird in zwei weitere Teilrechnungen über die jeweiligen Projektphasen verteilt fällig. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Werbeagentur Nestec vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

6.3 Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, erfolgt die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent (§288 BGB) über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB fällig. Ist der Kunde Kaufmann, so beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Möglichkeit der Werbeagentur Nestec zur Geltendmachung eines weiteren Schadens aus dem Verzug ist nicht ausgeschlossen.

6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen Zahlungsansprüche der Werbeagentur Nestec aufzurechnen.

6.5 Der Kunde ist einverstanden, dass Rechnungen per E-Mail verschickt werden können.

7. Markenrechte/Copyrights

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte, Logos und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Der Kunde stellt die Werbeagentur Nestec von Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Materialien frei. Das Copyright auf alle durch die Werbeagentur Nestec und der Erfüllungsgehilfen erstellten Arbeiten verbleiben bei der Agentur.

7.2 Über das Bekanntwerden von etwaigen Copyrightverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen informiert der Kunde den Webdesigner umgehend.

8. Onlinemarketing SEO, SEM – Haftung und Verzögerung der Leistung

8.1 Die Werbeagentur Nestec führt die Leistung in eigener Verantwortung aus. Für Schäden, die durch das schuldhafte Verhalten entstanden sind, haftet die Werbeagentur Nestec nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch nur zu einem Höchstbetrag des doppelten monatlichen Honorars. Dies gilt sowohl für Ansprüche des Auftraggebers als auch für solche von Dritten. Die Werbeagentur Nestec garantiert die Einhaltung der Google Richtlinien und verzichtet nach bestem Gewissen auf so genanntes Black-Hat-SEO.

8.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Suchmaschine Google einen technischen Algorithmus nutzt, der in eigener Arbeit die Positionierung der Suchergebnisse festlegt. Diesen zu beeinflussen ist die Aufgabe der Werbeagentur Nestec. Die Werbeagentur Nestec erbringt bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) seine Dienstleistungen mit dem Ziel, die Internetseite seiner Kunden unter den Ergebnissen der Seite eins der wichtigsten Suchdienste (Google, BING) zu platzieren und den Kunden so qualifizierte Besucher auf seine Internetseite zu leiten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Optimierung auch zu den gewünschten Erfolgen führt bzw. Erfolge zu einem gewünschten Termin sichtbar sind. Ferner ist auch ein Misserfolg möglich, wenn Google die Webseite als überoptimiert betrachtet. Die Werbeagentur Nestec übernimmt jedoch keine Gewähr für die Platzierung und das halten einer Platzierung unter den Ergebnissen der Seite eins. Dies zu verhindern ist ebenfalls Aufgabe der Werbeagentur Nestec.

9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort

9.1 Der zugrundeliegende Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Werbeagentur Nestec ist Landau a. d. Isar. Für Klagen gegen die Werbeagentur Nestec ist Landau a. d. Isar der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

9.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von der Werbeagentur Nestec.

9.4 Der Käufer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der IT der Werbeagentur Nestec gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

9.5 Eine E-Mail, versehen mit unserer E-Mail-Adresse, gilt als Unterschrift. Das gilt auch für E-Mails von Kunden. Vereinbarungen per Fax sind ebenso rechtsgültig.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Geschäftsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Schriftform.

10.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind auch in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.

10.3 Beide Parteien vereinbaren neben den klassischen Kommunikationsegen den Weg über E-Mail.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder zu einem späteren Zeitpunkt werden oder eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die beanstandete Bestimmung ist durch eine angemessene Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.